Johanniskraut:pflanzlich aber nicht ungefährlich
Hier brachte das Bundesgesundheitsministerium Anfang 2008 einen Antrag in den Ausschuss für Verschreibungsplicht ein.Dieser wurde in der Ausschusssitzung am 15.Januar 2008 mehrheitlich abgelehnt.Schließlich setzte sich das Ministerium aber durch und nahm die Verschreibungspflicht für Johanniskraut zur Behandlung mittelschwerer Depressionen auf.
Ausschlaggebend für diese Entscheidung war das generelle Suzidrisiko von Patienten mit mittelschwerer Depressionen.
Denn der positive Effekt von Antidepressiva,ob chemisch-synthetisch oder pflanzlich definiert,tritt erst zeitverzögert nach einigen Wochen ein.In der Latenzpfase kommt es oft zu einem erhöhten und mittelbaren Suzidrisiko.Allerdings gibt es nach Informationen des Bundesinstituts für Arznei und Medizinprodukte (BfArM) keine Hinweise dass Johanniskraut selbst das Suzidrisiko fördert.
In der Begründung für die Änderung der Verschreibungspflicht verwies die Bundesregierung außerdem auf die Vergleichbarkeit mit chemischen definierten Antidepressiva.
Was Patienten oft übersehen ,ist das hohe Wechselwirkungspotenzial von Johanniskraut.In dem Glauben,es sei pflanzlich und deswegen ungefährlich,werden Arzneimittelinteraktionen und Kontraindikationen schnell ausgeblendet.
Quelle: Ärzte Zeitung,01.04.2009